Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
ab dem 1. Quartal 2024 benötigen wir VOR DER ERSTEN ONLINE-REZEPTBESTELLUNG im Quartal unbedingt Ihre Versichertenkarte. Dies steht im Zusammenhang mit der Einführung des neuen E-Rezeptes. OHNE Versichertenkarte können wir leider kein Rezept ausstellen/vorbereiten.
Nach Vorlage der Versichtenkarte können Wiederholungsrezepte wie gewohnt online beantragt werden. Für ein Erstrezept ist ein Arztbesuch notwendig. Vertretungspatienten können die Online-Rezept-Bestellung leider nicht nutzen. Bitte kommen Sie persönlich zu uns in die Praxis.
Haben Sie Ihr Rezept während unserer Öffnungszeiten bestellt, können Sie es am darauffolgenden Arbeitstag abholen.